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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

D. Martin Corporate Services & More
Dina Martin
4104 Oberwil BL
Schweiz

E-Mail: info.dinamartin@gmail.com
Telefon: +41 79 590 48 28

Stand: September 2020

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote, Aufträge und Vertragsverhältnisse zwischen D. Martin Corporate Services & More, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien und gehen diesen AGB vor.

Mit der Erteilung eines Auftrags beziehungsweise der Annahme einer Offerte erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden.

 

2. Dienstleistungen

D. Martin Corporate Services & More bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Executive & Management Support

  • Corporate Services und Business Operations

  • Office Management

  • Facility Management

  • Fleet Management

  • Procurement und Lieferantenkoordination

  • Projekt- und Prozessmanagement

  • Corporate Events und Eventmanagement

  • Travel Management

  • HR- und Employee Administration

  • Dokumenten- und Records Management

  • administrative und organisatorische Dienstleistungen

  • Interim Support

  • weitere individuell vereinbarte Corporate Services

 

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Mandatsvereinbarung oder sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt insbesondere durch die schriftliche Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung, den Abschluss einer Mandatsvereinbarung oder eine anderweitige schriftliche Auftragserteilung zustande.

 

Als schriftliche Kommunikation gelten auch E-Mail und andere zwischen den Parteien vereinbarte elektronische Kommunikationsformen.

Offerten sind, sofern darin nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

 

4. Leistungserbringung

Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig, professionell, zuverlässig und nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Die Auftragnehmerin organisiert ihre Tätigkeit grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich.

 

Soweit für die Erfüllung des Auftrags erforderlich, können nach Absprache mit dem Auftraggeber geeignete externe Dienstleister, Freelancer oder Partner beigezogen werden.

 

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder geschäftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sämtliche Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung, die für die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Informationen beziehungsweise Freigaben entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.

 

6. Preise und Honorare

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Offerte, Auftragsbestätigung oder Mandatsvereinbarung.

Leistungen können insbesondere nach:

 

  • Stundenaufwand

  • Tagesansatz

  • Projektpauschale

  • Monatspauschale beziehungsweise Retainer

  • individuell vereinbartem Honorar

 

abgerechnet werden.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

Eine allfällige gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich ausgewiesen und verrechnet, sobald beziehungsweise soweit D. Martin Corporate Services & More mehrwertsteuerpflichtig ist.

 

7. Zusatzaufwand und Änderungen des Auftrags

Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und können nach Aufwand beziehungsweise zum vereinbarten Stundenansatz zusätzlich verrechnet werden.

Ändert der Auftraggeber während eines laufenden Projekts den Umfang, die Anforderungen, Termine oder andere wesentliche Rahmenbedingungen, kann die Auftragnehmerin die Kosten- und Terminplanung entsprechend anpassen.

Wesentliche Änderungen werden nach Möglichkeit vorgängig mit dem Auftraggeber abgestimmt.

 

8. Spesen, Reisezeiten und Auslagen

Notwendige Auslagen und Drittkosten, die im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Reise- und Transportkosten

  • Hotelkosten

  • Verpflegung

  • Parkgebühren

  • Bahn- und Flugtickets

  • Taxi- und Transferkosten

  • Versand- und Kurierkosten

  • Materialkosten

  • Eintritts- und Teilnahmegebühren

  • Kosten externer Dienstleister

 

Reisezeiten können nach vorgängiger Vereinbarung ganz oder teilweise als Arbeitszeit verrechnet werden.

Grössere Auslagen beziehungsweise Drittleistungen können eine Vorauszahlung des Auftraggebers voraussetzen.

 

9. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder in der Offerte nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei grösseren Projekten, Events oder Aufträgen kann die Auftragnehmerin Vorauszahlungen oder Teilzahlungen verlangen.

Beispielsweise können projektabhängig folgende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden:

50 % bei Auftragserteilung
50 % nach Abschluss des Projekts

oder individuelle Akonto- beziehungsweise Meilensteinzahlungen.

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.

 

10. Monatliche Mandate und Retainer

Bei monatlichen Servicepaketen beziehungsweise Retainer-Mandaten wird ein bestimmtes Leistungsvolumen oder eine bestimmte Kapazität für den Auftraggeber reserviert.

Sofern nicht anders vereinbart, können nicht beanspruchte Stunden oder Kapazitäten nicht automatisch auf Folgemonate übertragen werden.

Zusätzlicher Aufwand ausserhalb des vereinbarten Kontingents wird nach dem vereinbarten Stundenansatz verrechnet.

Die konkreten Kündigungsfristen und Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung.

 

11. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen werden nach Möglichkeit eingehalten.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, berechtigen den Auftraggeber grundsätzlich nicht zu Schadenersatzforderungen.

Hierzu gehören insbesondere Verzögerungen durch externe Dienstleister, Verkehr, Transportanbieter, Hotels, Veranstaltungsorte, technische Störungen, behördliche Massnahmen, höhere Gewalt oder fehlende beziehungsweise verspätete Mitwirkung des Auftraggebers.

 

12. Absage und Stornierung von Dienstleistungen

Wird ein bereits bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber storniert, kann der bis zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandene Arbeitsaufwand vollständig verrechnet werden.

Zusätzlich können abhängig vom Auftrag und vom Zeitpunkt der Absage Stornierungskosten anfallen.

Bei Projekt- und Eventmandaten werden die konkreten Stornierungsbedingungen nach Möglichkeit in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung festgelegt.

Bereits entstandene beziehungsweise nicht mehr stornierbare Kosten externer Anbieter werden dem Auftraggeber grundsätzlich vollständig weiterverrechnet.

 

13. Events und Veranstaltungen

Bei Event- und Veranstaltungsmandaten übernimmt D. Martin Corporate Services & More die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Organisations- und Koordinationsleistungen.

Verträge mit Hotels, Restaurants, Veranstaltungsorten, Caterern, Transportunternehmen, Künstlern, Technikunternehmen oder anderen Drittanbietern können – abhängig vom jeweiligen Projekt – entweder direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter oder im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten Beauftragung abgeschlossen werden.

Es gelten zusätzlich die jeweiligen Buchungs-, Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen der Drittanbieter.

Änderungen der Teilnehmerzahl, des Programms, der Location oder anderer wesentlicher Eventbestandteile können Mehrkosten verursachen.

 

14. Travel Management

Bei Reiseleistungen übernimmt die Auftragnehmerin die vereinbarten Organisations- und Koordinationsleistungen.

Für die eigentliche Beförderungs-, Hotel-, Mietwagen- oder sonstige Reiseleistung gelten die Vertrags- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungserbringers.

Preisänderungen, Flugänderungen, Verspätungen, Annullierungen oder sonstige Änderungen durch Fluggesellschaften, Hotels, Bahnunternehmen oder andere Reiseanbieter liegen grundsätzlich ausserhalb des Einflussbereichs von D. Martin Corporate Services & More.

 

15. Externe Dienstleister und Partner

D. Martin Corporate Services & More kann im Rahmen eines Auftrags mit externen Fachpersonen und Dienstleistern zusammenarbeiten.

Hierzu können beispielsweise Eventanbieter, Fotografen, Grafiker, IT-Dienstleister, Übersetzer, Hotels, Transportunternehmen, Treuhänder oder andere spezialisierte Partner gehören.

Für Leistungen, die ein Drittanbieter unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber erbringt, gelten dessen eigene Vertragsbedingungen.

 

16. Vertraulichkeit

D. Martin Corporate Services & More behandelt vertrauliche Informationen, Geschäftsunterlagen und interne Informationen des Auftraggebers mit angemessener Sorgfalt und grundsätzlich vertraulich.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Bei besonders vertraulichen Projekten kann zusätzlich eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung beziehungsweise ein Non-Disclosure Agreement (NDA) abgeschlossen werden.

 

17. Datenschutz

Personendaten werden gemäss dem anwendbaren Schweizer Datenschutzrecht und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung bearbeitet.

Soweit D. Martin Corporate Services & More im Auftrag eines Kunden Personendaten bearbeitet, können bei Bedarf zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen werden.

 

18. Foto-, Video- und Bildmaterial

Bei Veranstaltungen können im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung Foto-, Video- oder Tonaufnahmen erstellt werden.

Für deren Aufnahme, Bearbeitung und Veröffentlichung gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls separate Foto- und Videoeinwilligungen.

Die Verwendung von Bildmaterial für Referenz-, Kommunikations- oder Marketingzwecke erfolgt nur im Rahmen der dafür bestehenden Rechte und Vereinbarungen.

 

19. Urheber- und Nutzungsrechte

Von D. Martin Corporate Services & More individuell erstellte Konzepte, Präsentationen, Vorlagen, Prozesse, Dokumentationen, Eventkonzepte und sonstige Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Weitergabe, Weiterveräusserung oder kommerzielle Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf gegebenenfalls einer zusätzlichen Vereinbarung.

Bereits vor Auftragserteilung bestehende Vorlagen, Methoden, Prozesse, Know-how und allgemeine Arbeitsinstrumente der Auftragnehmerin bleiben deren Eigentum beziehungsweise Know-how.

 

20. Referenznennung

D. Martin Corporate Services & More darf den Namen oder das Logo eines Kunden nicht automatisch als Referenz verwenden.

Eine öffentliche Nennung als Kunde, die Verwendung von Logos, Testimonials, Projektbildern oder detaillierten Projektinformationen für Website, Social Media, Präsentationen oder Marketing erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung des Auftraggebers.

 

21. Haftung

D. Martin Corporate Services & More haftet für Schäden im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund von Leistungen beziehungsweise Ausfällen unabhängiger Drittanbieter ausgeschlossen.

Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Umstände, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen, sofern sie ihre eigenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäss erfüllt hat.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

 

22. Höhere Gewalt

Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, gelten die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses als entsprechend aufgeschoben, soweit gesetzlich zulässig.

Dazu können insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Massnahmen, Streiks, erhebliche Verkehrsstörungen, Ausfälle kritischer Infrastruktur oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse gehören.

Bereits erbrachte Leistungen und angefallene beziehungsweise nicht rückerstattbare Drittkosten bleiben grundsätzlich geschuldet.

 

23. Kündigung und Beendigung

Laufende Mandate können gemäss der individuell vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden.

Fehlt eine individuelle Regelung, kann ein unbefristetes Mandat unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind vollständig zu vergüten.

 

24. Änderungen der AGB

D. Martin Corporate Services & More kann diese AGB bei Bedarf anpassen.

Für einen konkreten Auftrag ist grundsätzlich diejenige Fassung massgebend, die bei Vertragsabschluss vereinbart beziehungsweise in den Vertrag einbezogen wurde, soweit später keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht.

 

25. Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit D. Martin Corporate Services & More findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.

 

26. Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von D. Martin Corporate Services & More in Oberwil BL, Schweiz.

 

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

D. Martin Corporate Services & More
Dina Martin
4104 Oberwil BL
Schweiz

info.dinamartin@gmail.com
+41 79 590 48 28

Stand: September 2020

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